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   LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15   

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https://dejure.org/2015,24175
LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15 (https://dejure.org/2015,24175)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2015 - 14 Ta 458/15 (https://dejure.org/2015,24175)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2015 - 14 Ta 458/15 (https://dejure.org/2015,24175)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Beurteilungszeitpunkt, Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, "steckengebliebenes" Prozesskostenhilfegesuch, Verzögerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beurteilungszeitpunkt, Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, "steckengebliebenes" Prozesskostenhilfegesuch, Verzögerung

  • IWW

    § 46 Abs. 2 Satz 3, § 78 Satz 1 ArbGG, § 127 Abs. 2 Satz 2 und 3, §§ 567 ff. ZPO, § 114 Abs. 1 ZPO, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 121 Abs. 2 Alt. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht eines mit Klageerhebung gestellten Prozesskostenhilfeantrags

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; § 114 ZPO
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussicht eines mit Klageerhebung gestellten Prozesskostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
    Der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebots des Art. 20 Abs. 3 GG wird (auch) dann verletzt, wenn das Gericht gleichzeitig oder erst nach seiner Hauptsacheentscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet und sich zur Begründung seiner Ablehnung auf die Gründe seiner Hauptsacheentscheidung stützt (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

    Eine solche Beurteilung des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe stellt eine vielmehr unzulässige Betrachtung im Nachhinein dar (vgl. BVerfG, 13. Juli 2005, a. a. O.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2036/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Prozesskostenhilfe in einem

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
    Der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebots des Art. 20 Abs. 3 GG wird (auch) dann verletzt, wenn das Gericht gleichzeitig oder erst nach seiner Hauptsacheentscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet und sich zur Begründung seiner Ablehnung auf die Gründe seiner Hauptsacheentscheidung stützt (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).

    Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten kann dies kein Grund sein, dem Rechtschutzbegehren - gewissermaßen nachträglich - die Erfolgsaussichten abzusprechen, die zuvor bestanden haben (vgl. BVerfG, 19. Dezember 2007, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
    Der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebots des Art. 20 Abs. 3 GG wird (auch) dann verletzt, wenn das Gericht gleichzeitig oder erst nach seiner Hauptsacheentscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entscheidet und sich zur Begründung seiner Ablehnung auf die Gründe seiner Hauptsacheentscheidung stützt (vgl. BVerfG, 26. Juni 2003, 1 BvR 1152/02, NJW 2003, 3190; 13. Juli 2005, 1 BvR 175/05, NJW 2005, 3489; 19. Dezember 2007, 1 BvR 2036/07, FamRZ 2008, 581).
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
    Unabhängig davon, ob man bereits der Auffassung folgt, dass grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidungsreife (Bewilligungsreife) des Prozesskostenhilfegesuchs für die Beurteilung der Erfolgsaussicht maßgeblich ist (vgl. dazu und zum Streitstand: LAG Hamm, 22. Juli 2013, 14 Ta 138/13, juris), ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, 7. März 2012, XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964) und des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Hamm, 2. Februar 2002, 4 (14) Ta 24/02, NZA-RR 2003, 151; 27. Januar 2006, 4 Ta 854/05, NZA RR 2006, 601) anerkannt, dass es nicht zu Lasten der Partei geht, wenn die Entscheidung über das bewilligungsreife Prozesskostenhilfegesuch vom Gericht verzögert wird und sich infolge der Verzögerung die Grundlage für die Beurteilung der Erfolgsaussicht zum Nachteil der antragstellenden Partei verändert hat (vgl. BGH, a. a. O.).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
    Unabhängig davon, ob man bereits der Auffassung folgt, dass grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidungsreife (Bewilligungsreife) des Prozesskostenhilfegesuchs für die Beurteilung der Erfolgsaussicht maßgeblich ist (vgl. dazu und zum Streitstand: LAG Hamm, 22. Juli 2013, 14 Ta 138/13, juris), ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, 7. März 2012, XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964) und des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Hamm, 2. Februar 2002, 4 (14) Ta 24/02, NZA-RR 2003, 151; 27. Januar 2006, 4 Ta 854/05, NZA RR 2006, 601) anerkannt, dass es nicht zu Lasten der Partei geht, wenn die Entscheidung über das bewilligungsreife Prozesskostenhilfegesuch vom Gericht verzögert wird und sich infolge der Verzögerung die Grundlage für die Beurteilung der Erfolgsaussicht zum Nachteil der antragstellenden Partei verändert hat (vgl. BGH, a. a. O.).
  • LAG München, 03.03.2016 - 3 Sa 1033/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
    Auf die Berechnung, welche der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren durch den Beschluss des Berufungsgerichts vom 19. August 2015 (3 Sa 1033/15 PKH) zugrunde liegt, wird Bezug genommen.
  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
    Unabhängig davon, ob man bereits der Auffassung folgt, dass grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidungsreife (Bewilligungsreife) des Prozesskostenhilfegesuchs für die Beurteilung der Erfolgsaussicht maßgeblich ist (vgl. dazu und zum Streitstand: LAG Hamm, 22. Juli 2013, 14 Ta 138/13, juris), ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, 7. März 2012, XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964) und des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Hamm, 2. Februar 2002, 4 (14) Ta 24/02, NZA-RR 2003, 151; 27. Januar 2006, 4 Ta 854/05, NZA RR 2006, 601) anerkannt, dass es nicht zu Lasten der Partei geht, wenn die Entscheidung über das bewilligungsreife Prozesskostenhilfegesuch vom Gericht verzögert wird und sich infolge der Verzögerung die Grundlage für die Beurteilung der Erfolgsaussicht zum Nachteil der antragstellenden Partei verändert hat (vgl. BGH, a. a. O.).
  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2015 - 14 Ta 458/15
    Unabhängig davon, ob man bereits der Auffassung folgt, dass grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidungsreife (Bewilligungsreife) des Prozesskostenhilfegesuchs für die Beurteilung der Erfolgsaussicht maßgeblich ist (vgl. dazu und zum Streitstand: LAG Hamm, 22. Juli 2013, 14 Ta 138/13, juris), ist es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, 7. März 2012, XII ZB 391/10, NJW 2012, 1964) und des Beschwerdegerichts (vgl. LAG Hamm, 2. Februar 2002, 4 (14) Ta 24/02, NZA-RR 2003, 151; 27. Januar 2006, 4 Ta 854/05, NZA RR 2006, 601) anerkannt, dass es nicht zu Lasten der Partei geht, wenn die Entscheidung über das bewilligungsreife Prozesskostenhilfegesuch vom Gericht verzögert wird und sich infolge der Verzögerung die Grundlage für die Beurteilung der Erfolgsaussicht zum Nachteil der antragstellenden Partei verändert hat (vgl. BGH, a. a. O.).
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